Erster Widerspruch:

„Verseuchten Boden im öffentlich gebrauchten Sinn – von dem also eine akute Gefahr für Mensch und Umwelt ausgeht – gibt es nicht.“ Nur wenige Zeilen weiter ist zu lesen, dass es etwa 10% „stärker belasteten Boden gibt‘ der „zu einer Deponie abgefahren“ werden muss

Antwort

Der Begriff „verseucht“ kann nur über den allgemeinen Sprachgebrauch interpretiert werden. Es gibt dazu keine gesetzmäßig festgelegte Definition. Wenn etwas „verseucht“ ist, dann bedroht es akut Mensch, Tier oder Umwelt. Dies ist auf dem Ibena- Gelände nicht der Fall. Ansonsten gäbe es einen akuten Handlungsbedarf für die Umweltbehörde (Kreis Borken).
Der Gesetzgeber legt für unterschiedliche Stoffe bei unterschiedlichen Nutzungen auch unterschiedliche Grenzwerte fest. Das gilt nicht nur für Baustoffe sondern für Lebensmittel, Kinderspielzeug etc. Anhand dieser Grenzwerte kann entschieden werden, wie Stoffe behandelt werden müssen. In den Böden auf dem ehemaligen Ibena-Gelände gibt es Böden, in denen alle Grenzwerte für eine Wiederverwertung unterschritten und kleinere Bereiche, in denen Böden einzelne Grenzwerte für eine Wiederverwertung überschreiten. Die letztgenannten Böden sind die „stärker belasteten“ Böden. Stärker belastet ist also im Verhältnis zur Wiederverwertung zu sehen.

 

Zweiter Widerspruch:

Theoretisch könnte 90% des Materials im kubaai-Gelände verbleiben. „Um aber die Entwicklungsqualität vom kubaai als Wohnstandort deutlich zu machen und auch den emotionalen Faktoren beim Kauf von Wohngrundstücken Rechnung zu tragen, werden alle Aufschüttungsbereiche auf den Wohngrundstücken bis auf den gewachsenen Boden abgetragen“ und in die Radrennbahn gekippt. Mit anderen Worten: Würde der Boden dort verbleiben, würden sich die Wohnungen dort schlechter verkaufen. Den Anwohnern der Radrennbahn (auch Neubaugebiet Phönixgelände) kann der Boden aber in die Nachbarschaft gekippt werden?!?

Antwort

Wie oben beschrieben, gelten für unterschiedliche Nutzungen auch unterschiedliche Grenzwerte. Eine Wohnnutzung, eventuell mit kleingärtnerischem Bereich, ist anders zu bewerten als Sportnutzungen oder Nutzungen für technische Bauwerke.
Ein anderer Faktor ist der „gefühlte“ Anspruch an Wohn- und Gartennutzungen. Auch wenn dies über objektive Faktoren nicht zu rechtfertigen ist, ist die Sensibilität gegenüber ehemaligen Industrieflächen größer wenn der Bauschutt auf diesen Grundstücken verbleibt. Natürlich ist das auch ein wirtschaftliches Argument. Nicht zu vergleichen ist in diesem Sinne aber eine direkte Wohn- und Gartennutzung auf dem Bauschutt mit einer einige hundert Meter zur Wohnbebauung entfernten Sportnutzung.
Aber noch einmal: Eine objektive nachvollziehbare Gefährdung geht von dem Boden an keiner Stelle aus.
Im Übrigen wurde auf dem Phönix Gelände genauso vorgegangen. Die entfernten Bauschuttablagerungen hätten zum Großteil vor Ort verbleiben können, da keine konkrete Gefährdung von ihnen ausging. Aus dem verwaltungsseitigen Verständnis heraus, „saubere“ Baugrundstücke zu verkaufen, wurde das Material entfernt und zur weiteren Verwertung abgefahren.

 

Dritter Widerspruch:

„Alle Informationen können im Rathaus, Fachbereich Tiefbau, Verkehr und Stadtgrün nach Terminvereinbarung mit dem zuständigen Sachbearbeiter, Herrn Winters, eingesehen und erläutert werden.“ Die Anfrage zur Gutachteneinsicht einer Anwohnerin wurde jedoch telefonisch von Herrn Winters abgewiesen mit der Begründung, „das Gutachten sei zu teuer gewesen, das gebe man nicht raus.“ Nur wenige Zeilen weiter heißt es auf der FAQHomepage zudem: „Die umfangreichen Fachgutachten sollen auf Grund des Umfangs und des Erklärungsbedarfs zur Fachterminologie nicht allgemein veröffentlicht werden.“

Antwort

Diese Darstellung ist falsch. Herr Winters vereinbart mit jedem einen Termin, der Einsicht in die Gutachten nehmen möchte. Von dieser Möglichkeit haben seit Januar 2016 inzwischen vier Personen Gebrauch gemacht.

 

Vierter Widerspruch (ist die Wiederholung des ersten Widerspruchs):

„Sach- und Umweltgerechte Entsorgung des verseuchten Bodens auf einer geeigneten Deponie.

Auf dem Ibena- Gelände sind verseuchte Böden, die eine akute Gefahr für Mensch und Umwelt bedeuten könnten nicht vorhanden. Stärker belasteter Aushub, der nicht wiederverwertet werden muss, wird natürlich auf einer Deponie entsorgt.“

Antwort

s.o.

 

Fünfter Widerspruch:

Forderung der Anwohner: Gesundheit der Bürger und Umweltschutz vor Kostenersparnis. Antwort der Stadtverwaltung: „Die Wiederverwertungsstelle Radrennbahn trägt genau diesem Aspekt Rechnung. Die kurze räumliche Entfernung zwischen Abbau und Wiederverwertung bringt ganz konkrete ökologische Vorteile (Reduktion des LKW- Verkehrs).“ Unstrittig ist, dass 10% des Materials zu einer Deponie transportiert werden müssen. 90% des Materials, also mindestens 35000 m3 Material oder auch ca. 3000 LKW-Ladungen, sollen zur Radrennbahn gefahren werden.

Antwort

Damit werden ca. 60.000 LKW-Kilometer eingespart.

 

Sechster Widerspruch:

„Die Verbindung von zwei städtischen Projekten verhindert, dass auf der einen Seite Recyclingmaterialien aus dem kubaai abgefahren werden und auf der anderen Seite beim Bike-Park neue Recyclingmaterialien wieder angeliefert werden.

Auf Grund dieser Kombination können zusätzlich auch Kosten eingespart werden.“

Die Verbindung beider Projekte erfordert, dass überhaupt 90% des Bodens abgefahren werden muss. Ein Bikepark muss nicht notwendigerweise auf einem Hügel gebaut werden. Der Bedarf des aufgeschütteten Hügels/Bikeparks scheint somit ein vorgeschobener Grund seitens der Stadtverwaltung zu sein.

Auf Grund dieser Kombination entstehen vermeidbare Kosten.

Fraglich ist zudem noch der Bedarf für einen Bikepark. (Wie viele Biker würden ihn

überhaupt täglich nutzen?)

Antwort

Richtig ist, dass das Höhenniveau eines Bike- Parks in gewissem Rahmen frei gewählt werden kann.
Unstrittig dürfte auch sein, dass man unabhängig vom Höhenniveau für den Bau eines Bike-Parks Baustoffe benötigt (Unterbau, modellierter Aufbau, Entwässerung etc.). Dabei stellt sich dann natürlich die Frage (wie bei privaten Terrassen, Unterbau für Siloplatten, öffentlichen Straße etc.), welche Materialien eingebaut werden können. An der Stelle ist man dann wieder bei den am Markt verfügbaren Materialien, die die vorgegebenen Grenzwerte nachweißlich einhalten müssen. Genau dies ist bei den kubaai- Böden der Fall.
Es ist nicht zwingend erforderlich, alle wiederverwertbaren Böden aus dem kubaai für den Bike- Park zu verwenden – es ist nur unter wirtschaftlichen und ökologischen Aspekten sinnvoll.
Bereits seit Jahren besteht seitens des organisierten Bocholter Radsports (RC 77 Bocholt) eine Nachfrage nach adäquaten Trainings- und Wettkampfmöglichkeiten (Bike-/Dirtpark) für den nach wie vor wachsenden Mountainbike/BMX-Sport. Die vorhandenen Möglichkeiten (MTB-Trail) im Umfeld der für sportliche Zwecke nicht mehr nutzbaren Radrennbahn sind räumlich begrenzt. Vor diesem Hintergrund befindet sich die Sportverwaltung der Stadt Bocholt mit den o. g. Akteuren in einem Prozess zur Realisierung eines Bike-/Dirtparks im Rahmen einer Sportfördermaßnahme. Ziel dabei ist es, die vorhandenen Sportflächen am Hünting optimal dem sportlichen Bedarf anzupassen.

 

Unsicherheit 1:

„Der Bodenaushub und die Recyclingbaustoffe sind nicht frei von sogenannten Schadstoffen.“ 10 % des Materials ist „stärker belastet“ und wird als „Hotspots“ bezeichnet. Wie kann garantiert werden, dass alle diese „Hotspots“ gefunden wurden, diese durch das Transportunternehmen akribisch vom „weniger belasteten Boden“ getrennt werden und nicht in den „Dirtpark“ gelangen?

Antwort

Auf dem Ibena Gelände werden Rasterflächen zu jeweils 1000 m2 angelegt. Die in diesen Flächen erschürften Materialien werden je angefangener Meter Tiefe beprobt und untersucht, sodass sich bei Flächen mit Anschüttungsmächtigkeiten von z.B. 2,5 m insgesamt 3 Proben entnommen und analysiert und auch deklariert werden. Diese Proben setzen sich wiederum aus jeweils mindestens 20 Einzelproben zusammen.
Die Schurfstellen werden GPS gestützt vermessen, es werden Schichtenverzeichnisse und Probenahmeprotokolle der Schürfe/Proben erstellt und mit den Ergebnissen der Analysen vor Abtransport mitsamt eines Konzeptes zum Einbau innerhalb des Bikeparkes zur Abstimmung und Freigabe dem Kreis Borken vorgelegt. Erst nach Zustimmung durch den Kreis werden die Materialien transportiert und verdichtet eingebaut.
Alle Arbeiten werden ganzzeitlich durch einen unabhängigen Gutachter kontrolliert und begleitet. Der Einbau im Bikepark wird exakt dokumentiert und durch Rückstellproben abgesichert. Im Bikepark wird zusätzlich vor Einbau eine sensorische Prüfung durchgeführt. Sofern der Verdacht besteht, dass die LKW Ladung die Einbaukriterien nicht einhält, wird die Annahme verweigert und es sind weitere qualitätssichernde Maßnahmen erforderlich.
Die Arbeiten im kubaai Gebiet laufen Parzellenweise nacheinander, was bedeutet, dass je nach Fortschritt der Analysen, die einen Vorlauf von ca. zwei Wochen benötigen, eine Parzelle nach Freigabe abgeräumt und transportiert wird während bei der nächsten Parzelle noch Ergebnisse ausstehen und in der weiteren Parzelle gerade die Probenahme erfolgt.
Die beschrieben Vorgehensweise ist mit dem Kreis Borken besprochen und Bestandteil der wasserrechtlichen Erlaubnis.

 

Unsicherheit 2:

Forderung: Keine Entsorgung von Altlasten auf dem Gelände der Radrennbahn.

Antwort der Stadtverwaltung: „Auf dem Gelände der Radrennbahn werden keine Altlasten entsorgt, sondern wiederverwertbare Bau- und Recyclingmaterialien eingebaut und fachmännisch abgedichtet.“

„Die durch Stadt und Kreis kontrollierte Wiederverwertung stellt sicher, dass gesetzlich definierte Umweltstandards eingehalten werden.“

Altlasten sind es doch, es handelt sich schließlich um Material aus einem jahrzehntelang genutzten Textilindustriegelände (man denke an Öle, Kühlmittel aus Maschinen, Baustoffe, Färbemittel etc.)

Bislang konnte uns noch nicht versichert werden, dass die schadstoffbelasteten Materialien strikt getrennt werden können von den unbedenklichen, dass die fachmännische Abdichtung dauerhaft standhält (Drainageverstopfung, Stauwasser, Hochwasser etc.) und zukünftig ausreichend häufig geprüft wird. Andere Deponien zeigen, dass nachträgliche Nachbesserungen nötig werden können.

Antwort

In der Auffüllung gefundene Industrieabfälle werden natürlich nicht zur Wiederverwertung frei gegeben (Verfahren s.o.).
Beim Bike-Park-Unterbau handelt es sich nicht um eine Deponie, sondern um die zulässige und geforderte Verwertung von mineralischen Stoffen in einem technischen Bauwerk. Die geplante Drainage dient der Oberflächenentwässerung – kommt also mit den Materialien des Unterbaus nicht in Berührung. Um zu vermeiden, dass im Hochwasserfall aufgestautes Grundwasser Stoffe aus dem Unterbau ausschwemmt, hat der Kreis Borken in seiner wasserrechtlichen Genehmigung entsprechende Sicherheitsabstände zum höchsten Grundwasserstand zur Bedingung gemacht. Im Umfeld der Rennbahn sind Grundwassermessstellen angelegt, die unmittelbar vor Baubeginn, nach Abschluss und folgend nach einem, drei und fünf Jahren zu beproben sind. Auch dies sind Auflagen der wasserrechtlichen Erlaubnis des Kreises Borken.

 

Unsicherheit 3:

Die angestrebte Wiederverwertung des belasteten Bodens durch die Stadt soll dem Kreislaufwirtschaftsgesetz Rechnung tragen.

  1. Eine Verbringung des Materials nach Hoxfeld würde dem Kreislaufwirtschaftsgesetz gerecht werden, da das Material zur Abdeckung der Deponie technisch eingebaut und eben nicht deponiert wird — wie vielleicht einige vermuten.
  2. Für eine Realisierung des Dirtparks ist das Material vom Kubaai-Gelände überhaupt nicht notwendig, da sich im Inneren der Radrennbahn ein Bikepark mit einer Größe von ca. 6.000 m2 gestalten lässt (Siehe Anhang — Geodatenatlas Kreis Borken). Somit wird die Ablagerung des Bauschutts aus dem Kubaai-Gelände in die Radrennbahn eindeutig zu einer Deponierung. Der Dirtpark muss also nur herhalten, um eine Einhaltung des Kreislaufwirtschaftsgesetzes zu konstruieren. Diese ist aber keinesfalls gegeben.

Damit ist die Begründung / Legitimation des geplanten Vorgehens hinfällig.

Zusatzkosten für Abdichtung des belasteten Materials:

Zusätzliche Kosten beim Dirtpark entstehen durch die Betonitabdeckung. Diese Abdeckung auf einer Fläche von 10.000 m2 wird nur notwendig, da in der Radrennbahn schadstoffbelastetes Material deponiert werden soll. Für einen Dirtpark ohne belastetes Material wäre diese Abdichtung nicht notwendig. Zu klärende Frage. Wie hoch sind diese unnötigen Zusatzkosten?

Antwort

Zu 1.): Die Darstellung ist richtig. Die Deponie Hoxfeld ist bezogen auf die kubaai- Böden ebenfalls ein technisches Bauwerk. Auch dort gelten für die Wiederverwertung die gleichen Regeln wie für den Bike- Park.

Zu 2.): s.o. zum Höhenniveau.
Das Aufnehmen, Abfahren und Wiederverwerten vom Bodenaushub kostet aus Sicht des kubaai- Projekts Geld – unabhängig davon, an welcher Stelle das Material anschließend wieder eingebaut wird.
Aus Sicht des Bike-Park- Projekts steht dieses Material dann kostenfrei zur Verfügung. Die Bentonitabdeckung ist Voraussetzung für den Einbau der kostenfreien Materialien. Die Gesamtkosten sind aber bei dieser Lösung die wirtschaftlichsten.
Beim Ankauf von Baustoffen über andere Anbieter würden die Kosten im kubaai- Projekt trotzdem anfallen und zusätzlich noch die Kosten für die Bike-Park-Materialien.
Wie oben bereits dargestellt ergibt die Kombination beider Projekte auch eine wirtschaftlich sinnvolle Lösung.

 

Darüber hinaus sind noch folgende Fragen offen:

  1. Zitat der Stadtverwaltung auf der FAQ-Homepage: „Das Grundstück der Radrennbahn an der Moddenborgstraße wird als „Bauschuttablagerung Radrennbahn Am Hünting“ im Altlastenkataster des Kreises Borken geführt. Die vorhandenen Böschungen der Radrennbahn, die momentan als Mountainbikestrecke genutzt werden, bestehen aus Kriegs/Bauschutt aus dem 2. Weltkrieg.“Wenn der Umwelt und Gesundheit der Bürger Rechnung getragen werden soll, wäre es nicht sinnvoller, den Kriegsbauschutt zu entfernen, statt noch mehr schadstoffbelastetes Material dorthin zu verbringen?

Antwort

Im Vorfeld der Überlegungen wurden Grundwassermessstellen im Umfeld der Radrennbahn errichtet s.o.. Das Wasser wurde analysiert, die Ergebnisse sind in die Beantragung der wasserrechtlichen Erlaubnis eingeflossen. Ein Einfluss der Trümmerschuttablagerungen auf das Grundwasser ist nicht erkennbar, insofern besteht kein Handlungsbedarf.
Wertvollen und knapp bemessenen (teuren) Deponieraum mit Materialien zu vernichten, die einer Verwertung zugänglich sind, ist ökologisch wenig sinnvoll, da dieser Deponieraum für deutlich höher belastete Stoffe dringend benötigt wird.

 

  1. Nach wie vor ist ungeklärt, inwiefern in einem bewaldeten Gebiet die Ansiedlung von Bäumen und tiefwurzelnden Pflanzen durch Samen und Pollenflug verhindert werden soll, um eine Beschädigung der Betonitbahn auszuschließen. (Ein Antwortschreiben der Facheinheit Natur und Umwelt des Kreises Borken ist hierzu unzureichend.)

Antwort

Durch örtliche Kontrolle der Oberfläche wird durch Mitarbeiter des Fachbereiches Stadtgrün festgestellt, ob tiefwurzelnder Bewuchs anwächst oder nicht. Im ersteren Fall wird dieser durch die Mitarbeiter entfernt.

 

  1. Der „Dirtpark“ wird durch die EWIBO gebaut und betrieben, somit werden die Kosten nicht im Rat der Stadt besprochen. Kann dieses Vorgehen verantwortet werden?

Antwort

Sowohl die Kosten für die Wiederverwertung als auch die Kosten für den Bau des Bike-Parks werden durch die politischen Gremien der Stadt Bocholt freigegeben und kontrolliert. Die Kosten für die Wiederverwertung im Umwelt- und Haupt- und Finanzausschuss und die Kosten für den Bike-Park im Sportausschuss. Die Ewibo übernimmt nur die Organisation, die Planung, die Verlagerung der bestehenden Sportfunktionen (Fußballfeld) und anschließend den Betrieb. Auch die Kosten dafür werden von den politischen Gremien freigegeben.

Wie hoch sind die Gesamtkosten der einzelnen Baumaßnahmen?

Antwort

Die Kosten für den Abbruch und die Bodenarbeiten mit Abtransport und Einbau im Bike-Park auf dem ehemaligen Ibena- Gelände betragen nach Fertigstellung voraussichtlich ca. 3 Mio. €. Genaue Kosten können aber erst nach Fertigstellung genannt werden.

 

Die bisherigen Kosten eines Dirtparks sind nicht öffentlich bekannt

Die Realisierung des Dirtparks durch die Ewibo führt dazu, dass die Kosten für einen Bikepark den Bürgern nicht öffentlich bekannt werden. Bisher genannte Kosten (ca. 200.000,00 €) scheinen im Vergleich zu bisher realisierten Bikeparks marginal.

Antwort

Die Planungen für die endgültige Herstellung des Bike- Parks sind noch nicht abgeschlossen. Für Bike- Parks sind unterschiedliche aufwändige Ausführungen möglich. Die Verwaltung geht davon aus, dass nachdem der Unterbau hergestellt ist, in diesem Kostenrahmen Teile des Bikeparks als Startprojekt realisiert werden können.

 

— Was kostet die Verbringung des schadstoffhaltigen Materials?

Antwort

Die Kosten sind in dem o.a. Betrag für die Gesamtmaßnahme Bodenarbeiten enthalten.

 

—        Was kostet die Abdichtung des schadstoffhaltigen Bauschutts

Antwort

Über die Grenzwerte für die Wiederverwertung hinausgehende belastete Böden werden nicht von der Stadt Bocholt deponiert. Die Kosten fallen auf der entsprechenden Deponie an.

 

—        Was kostet der eigentliche Aufbau des Dirtparks?

Antwort

so. – Kosten für Bodenarbeiten Ibena und Bau des Bike- Parks.

 

—        Was kostet die Gesamtplanung (Gutachten etc.)?

Antwort

Die Planungskosten (Planung, Gutachten, gutachterliche Begleitung etc.) werden aktuell auf ca. 180 Tsd. € geschätzt.

 

—        Kostenvergleich Verbleib auf dem Kubaai- Grundstück oder Hoxfeld?

Antwort

Ein einfacher Kostenvergleich ist so nicht möglich, da im laufenden Ausschreibungsverfahren die Wiederverwertung der Ibena- Böden nur ein Bestandteil eines Kostenangebots ist.

 

  1. Wie hoch sind die Kosten für den laufenden Betrieb des fertigen „Dirtparks“ (Instandhaltung, Modernisierungen, Betrieb)? Wer trägt diese?

Antwort

Nach Abschluss der Planungen und der Gespräche mit Vereinen und potenziellen Sponsoren können hierzu konkretere Aussagen gemacht werden. Die Unterhaltung erfolgt im Zuge der bestehenden Unterhaltung für Sportflächen.

  1. Wie wird das Grundwasser während der Bauphase geschützt?

Antwort

Der wasserrechtlichen Erlaubnis ist zu entnehmen, dass beim Einbau von RCL II Material die offene Fläche von 5000 m2 nicht überschritten werden darf. Eine Bauphase gibt es bei jeder Verwertungsmaßnahme im Vorfeld der Versiegelung der Oberfläche, die einzuhaltenden Grenzwerte der Materialien zur Verwertung in Baumaßnahmen tragen dem Umstand Rechnung.