Welche Böden fallen auf der Baustelle des Ibena- Grundstücks im kubaai an?

Kurztext: Es gibt unbelasteten Boden/Bauschutt, schwach belasteten und wiederverwertbaren Boden/Bauschutt (ca. 90%) und belastete Auffüllungsbereiche die ordnungsgemäß entsorgt werden. Verseuchten Boden im öffentlich gebrauchten Sinn – von dem also eine akute Gefahr für Mensch und Umwelt ausgeht – gibt es nicht.

Langtext: Auf dem Ibena- Gelände, wie auch auf weiteren Grundstücken im kubaai, ist zwischen verschiedenen Böden zu unterscheiden. Es gibt den natürlich gewachsenen Boden, Aufschüttungsbereiche mit Bauschuttanteilen, die aufgrund geringer Schadstoffanteilen wiederverwertet werden müssen und stärker belastete Böden/Auffüllungen. Die Spannbreite reicht damit von unbelastetem Boden (soweit dies überhaupt möglich ist) über schwach belasteten Boden/Bauschutt bis zu Auffüllungen, die, wenn sie im Zuge der Baumaßnahme aufgenommen werden, zu einer Deponie abgefahren werden müssen. Die letzte Kategorie kommt nur in geringen Mengen (kleiner 10%) vor. Würde die Oberflächenversiegelung in der derzeitigen Form bei Ibena bestehen bleiben, könnten alle Böden auf dem Grundstück verbleiben. Erst im Zuge der Baumaßnahme und der Änderung der Gewerbenutzung in Wohnnutzung wird es notwendig die Qualität der Böden zu verbessern.

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Ist auf Grund der Bodenbelastung Wohnbebauung auf dem Ibena- Grundstück möglich?
Theoretisch würde es reichen kleinere „Hot-spots“ (10% der Aufschüttungen) zu beseitigen, Teilbereiche gegen Regenwasser abzudichten und das Grundstück mit einer 35 cm dicken Schicht unbelastetem Boden zu überziehen, um Wohnbebauung zu ermöglichen. Um aber die Entwicklungsqualität vom kubaai als Wohnstandort deutlich zu machen und auch den emotionalen Faktoren beim Kauf von Wohngrundstücken Rechnung zu tragen, werden alle Aufschüttungsbereiche auf den Wohngrundstücken bis auf den gewachsenen Boden abgetragen und im Zuge der Wohnbebauung wieder aufgefüllt. Verbleibende Böschungskanten zu Auffüllungen z.B. unter zu erhaltenden Spuren werden mit einer Bentonitbahn gedichtet.

Wird der gesamte Bodenaushub vom Ibena- Gelände in den Bike-Park gebracht?
Nein. In der alten Radrennbahn werden nur die wiederverwertbaren Anteile der Auffüllungen und des aufbereiteten Bauschutts aus dem Ibena- Gelände zur Auffüllung des „Trichters“ verwendet. Diese Anteile halten die strikten Anforderungen der entsprechenden Verordnungen für die Wiederverwendung in technischen Bauwerken ein.

Gewährleistet die Stadt Bocholt, dass der Bodenaushub definitiv frei von Inhaltsstoffen wie Metallen, PCB und PAK etc. ist?
Kurztext: Im Bike- Park werden nur Materialien eingebaut, die die erlaubten Grenzwerte unterschreiten. Die Belastung des Bodenaushubs wird engmaschig von Gutachtern überwacht und vom Kreis Borken kontrolliert und freigegeben. Die Auffüllung wird nach oben mit einer Bentonitmatte, einer Sandschutzschicht und einer 1 m dicken „sauberen“ Bodenschicht abgedichtet. Das Oberflächenwasser wird zukünftig über eine Drainage gesammelt und in die Kanalisation abgeführt.
Der Abstand zum Grundwasser ist ebenfalls in der wasserrechtlichen Genehmigung geregelt. Stärker belastetes Recyclingmaterial darf erst ab einer Höhe von einem Meter über dem höchsten anzunehmenden Grundwasserspiegel eingebaut werden. Der höchste anzunehmende Grundwasserspiegel wurde vom Kreis Borken über langjährige Untersuchungen ermittelt und für die Radrennbahn in der Genehmigung definiert.

Langtext: Die Definition von „frei von Inhaltsstoffen“ wird vom Gesetzgeber getroffen. Dieser setzt Belastungsgrenzwerte in Lebensmittel, Luft und Wasser. So gibt es auch Grenzwerte für die Nutzung als Recyclingmaterial.

Unterschreiten Materialien gewisse Grenzwerte, so sind sie als gering belastetes Recycling- und Bodenmaterial wiederzuverwerten. Das ist eine gesetzliche Vorgabe nach dem Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG). Im KrWG ist klar festgelegt, dass die Verwertung von Abfällen Vorrang vor deren Beseitigung hat.
Das KuBAaI Gelände ist im Rahmen mehrerer Gefährdungsabschätzungen intensiv untersucht worden. Dabei wurden Bereiche unterschiedlicher Belastung auskartiert. Bei der Prüfung der Verwertung der Materialien vom Ibena Gelände im Bikepark wurde die Untere Bodenschutzbehörde des Kreises Borken frühzeitig mit eingebunden. Der Bodenaushub und die Recyclingbaustoffe sind nicht frei von sogenannten Schadstoffen. Die entsprechenden Erlasse und Verordnungen regeln jedoch klar, bis zu welcher Belastung das Material einer Verwertung oder einer Entsorgung zugestellt werden muss. Eine Einstufung des Bodenaushubs pauschal in eine Kategorie nach LAGA (Z -Werte) ist nicht möglich, aus der Gefährdungsabschätzung heraus wurde jedoch eine Kartierung durchgeführt, die bei der Verwaltung einsehbar ist. Zusammenfassend kann gesagt werden, dass ein Großteil der anstehenden Auffüllungen des Ibena Geländes einer Verwertung zugeführt werden müssen. Entsprechend höher verunreinigte Hotspots werden ordnungsgemäß entsorgt.

Im Rahmen des wasserrechtlichen Erlaubnisverfahrens durch den Kreis Borken ist sichergestellt, dass die gesetzlichen Regelungen bei der Verwertung des anfallenden Materials eingehalten werden. Die zur Verwertung eingeplanten Materialien (gebrochener Bauschutt und Bodenaushub Ibena) werden kontinuierlich analytisch überwacht und erst nach Freigabe durch die Untere Bodenschutzbehörde vor dem Einbau auf der Rennbahn eingesetzt. Hierbei handelt es sich um eine ordnungsgemäße Verwertung, wie sie – unter Beachtung der gesetzlichen Regelungen – vielfach u.a. im Kreis Borken erfolgt (z.B. Einbau von Recyclingmaterialien als Tragschicht unter gewerblichen Bauvorhaben oder Wohnhäusern). Dabei wird jeweils im Einzelfall, wie auch an der Rennbahn geschehen, geprüft, ob die Qualität der Materialien, die hydrogeologischen Umfeldbedingungen sowie die geplante Versiegelung/Abdeckung einen Einbau erlauben. Das Material in der Rennbahn wird durch eine Bentonitbahn abgedeckt, die über den Rand der vorhandenen Betonschale reicht. Niederschlagswasser kann so nicht in die Anschüttung eindringen und wird über zu verlegende Drainagen der Kanalisation zugeführt. Über der Bentonitbahn folgt eine 10 cm starke Sandschutzschicht sowie eine 1 m mächtige Lage mit Bodenaushub aus der Region. Erst darauf erfolgt die spätere Modellierung der verschiedenen für den Bikesport notwendigen Trails, Tables, Starthügel etc.

Der Abstand zum Grundwasser ist ebenfalls in der wasserrechtlichen Genehmigung geregelt. Stärker belastetes Recyclingmaterial (RCL II) darf erst ab einer Höhe von einem Meter über dem höchsten anzunehmenden Grundwasserspiegel eingebaut werden. Der höchste anzunehmende Grundwasserspiegel wurde vom Kreis Borken über langjährige Untersuchungen ermittelt und für die Radrennbahn in der Genehmigung definiert.

In welche Kategorien (Z1.1 etc.) ist der Bodenaushub eingestuft?
Kurztext: In den Bike-Park werden nur Böden eingebaut, die entsprechend der LAGA kleiner gleich Z2 eingestuft sind. Das recycelte Bauschuttmaterial entspricht den Kategorien RCL1 und RCL2 der entsprechenden Verwertererlasse.

Langtext: Für die Verwertung von Recyclingbauschutt gelten die sogenannten Verwertererlasse des Ministeriums für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz . Bei der Verwertung von Bodenmaterial in Technischen Bauwerken wird im Erlass vom 17.09.2014 des MKULNV auf die LAGA M20 vom 05.11.2004 verwiesen. Die wasserrechtliche Erlaubnis des Kreises Borken für die Rennbahn regelt insofern den Einbau von Recycling Baustoffen (RCL I und RCL II) sowie mineralischen Abfällen (Bodenmaterial der Zuordnungswerte Z0 bis Z2) Hierfür wurden in der wasserrechtlichen Erlaubnis unter anderem materialbedingte Einbauhöhen entsprechend dem höchsten zu erwartenden Grundwasserstand verbindlich festgelegt.

Kann das Gutachten an die Anwohner verteilt bzw. zur Einsicht zur Verfügung gestellt werden?
Kurztext: Alle Informationen können im Rathaus, Fachbereich Tiefbau, Verkehr und Stadtgrün nach Terminvereinbarung mit dem zuständigen Sachbearbeiter, Herrn Winters, eingesehen und erläutert werden.

Langtext: Die Beteiligung der Anwohner am wasserrechtlichen Verfahren des Kreises Borken ist nicht üblich. Jeder Bürger kann jedoch mit Hinweis auf das Umweltinformationsgesetz Auskunft über den beantragten Gegenstand sowie die Erlaubnis erhalten. Sämtliche Unterlagen und Gutachten können, wie auch schon im Ausschuss für Umwelt und Grün sowie in anderen politischen Gremien, in der Öffentlichkeit und im Antwortschreiben an die Beschwerdeführer vom Februar 2016 kommuniziert, bei der Verwaltung eingesehen werden. Die umfangreichen Fachgutachten sollen auf Grund des Umfangs und des Erklärungsbedarfs zur Fachterminologie nicht allgemein veröffentlicht werden.

Wie ist die derzeitige Bodensituation auf der Radrennbahn?
Das Grundstück der Rennbahn an der Moddenborgstraße wird als „Bauschuttablagerung Radrennbahn Am Hünting“ im Altlastenkataster des Kreises Borken geführt. Die vorhandenen Böschungen der Radrennbahn, die momentan als Mountainbikestrecke genutzt werden, bestehen aus Kriegs/Bauschutt aus dem 2. Weltkrieg.

Forderung: Keine Entsorgung von Altlasten auf dem Gelände der Radrennbahn.
Auf dem Gelände der Radrennbahn werden keine Altlasten entsorgt, sondern wiederverwertbare Bau- und Recyclingmaterialien eingebaut und fachmännisch abgedichtet.

Sach- und Umweltgerechte Entsorgung des verseuchten Bodens auf einer geeigneten Deponie.
Auf dem Ibena- Gelände sind verseuchte Böden, die eine akute Gefahr für Mensch und Umwelt bedeuten könnten nicht vorhanden. Stärker belasteter Aushub, der nicht wiederverwertet werden muss, wird natürlich auf einer Deponie entsorgt.

Transparenz seitens der Verantwortlichen bei zukünftig geplanten Bauprojekten und umweltrechtlichen Untersuchungen.
Mit den Informationen zu den Bodenbelastungen auf dem Ibena- Gelände und zum kubaai- Projekt wurden immer offen und öffentlich umgegangen. In der Stadtverordnetenversammlung, im Haupt- und Finanzausschuss und im Bauauschuss wurde regelmäßig öffentlich über dieses Thema berichtet. Bereits im Dezember 2014 gab es die öffentlich angekündigte Möglichkeit, die Ergebnisse der Bodenuntersuchungen bei der Verwaltung einzusehen und sich erläutern zu lassen.
Zum Bike- Park wurde jeweils in öffentlichen Sitzungen des Sportausschusses und des Umweltausschusses berichtet. Die Anwohner erhielten im Februar 2016 die schriftlichen Erläuterungen zu den geäußerten Bedenken verbunden mit dem Angebot, sich über das geplante Vorhaben bei der Verwaltung zu informieren und die entsprechenden Gutachten einzusehen.

Gesundheit der Bürger und Umweltschutz vor Kostenersparnis.
Die Wiederverwertungsstelle Radrennbahn trägt genau diesem Aspekt Rechnung. Die kurze räumliche Entfernung zwischen Abbau und Wiederverwertung bringt ganz konkrete ökologische Vorteile (Reduktion des LKW- Verkehrs).
Die durch Stadt und Kreis kontrollierte Wiederverwertung stellt sicher, dass gesetzlich definierte Umweltstandards eingehalten werden.
Die Verbindung von zwei städtischen Projekten verhindert, dass auf der einen Seite Recyclingmaterialien aus dem kubaai abgefahren werden und auf der anderen Seite beim Bike-Park neue Recyclingmaterialien wieder angeliefert werden.
Auf Grund dieser Kombination können zusätzlich auch Kosten eingespart werden.

Download Bike-Anlage Übersichtsplan (PDF)
Quelle: Fotos und Plan Ralf Maier Freier Landschaftsarchitekt.